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Meine Erfahrungen (u. Enttäuschungen) mit John Demjanjuk – 1.Folge

13.05. 2001 - Bei Hoffmanns Undine (Man muss ein neues Leben anfangen, wenn man nicht von dem
alten zu Tode gedrückt sein will. ... Hör auf, wenn mir das Herz nicht brechen soll!)

Unter dem großen Demjanjuk-Artikel “Bis zuletzt keine Entschuldigung” im heutigen Wiesbadener Kurier *, den ich am Nachmittag im Café Goethe las, fand ich einen zweiten Artikel, der die Neuauflage des Prozesses gegen sieben Unteroffiziere der Bundeswehr wegen Misshandlung Wehrpflichtiger behandelt. “Einfach nur einen Befehl befolgt?” ist er betitelt. Allein dieser Titel müsste natürlich einem denkenden Menschen die Schamesröte ins Gesicht treiben. War eben dies doch der fast stereotype Satz, mit dem sich fast alle Nazi-Täter, die in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg vor Gericht standen, zu salvieren trachteten. Fritz Bauer, Generalstaatsanwalts und Hauptankläger der Auschwitz-Prozesse, müssen von diesem Satz die Ohren gedröhnt haben. Ich finde es ekelhaft, dass sich gegenwärtig noch immer deutsche Soldaten auf die Notwendigkeit, einen Befehl befolgen zu müssen, herausreden. **

Natürlich hat es zudem eine gewisse Ironie, dass der Redakteuer der Politik-Seite beim Wiesbadener Kurier den Bundeswehrartikel genau unter den Artikel über den Schuldspruch und die Freilassung von John Demjanjuk gesetzt hat. Ich will ihm dies anrechnen – vielleicht kann man als Redakteur nicht mehr tun.

Ja, aber ‘Verurteilung und Freilassung’, das ist das Problem: Als wäre diese Verurteilung nicht schon absurd genug, denn da erhält jemand, den man ja immerhin der Beihilfe am Mord von 28 060 Menschen für schuldig hält, eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Andere bekommen das für Betrug. Verhält man sich ebenso absurd wie die Richter, die diese 5 Jahre ausgemendelt haben, und rechnet nach, dann kommt man auf etwas unter 94 Minuten Haft für jedes Opfer. Beihilfe am Mord eines Menschen wird mit 94 Minuten Haft bestraft, aha. Da muss sich einer schon ganz schön ins Zeug legen, gell, um auf eine auch nur halbwegs ausführliche Strafe zu kommen. Man muss helfen, Tausende, ja Zehntausende ins Gas, in die Erschießungskammern, in die Öfen etc. zu bringen, wenn man eine halbwegs lohnende Strafe zusammenbringen möchte. Das schafft man ja kaum! Das verlangt von den Mördern ja regelrecht eine Arbeit im Akkord, man muss ja eine Art von Fließbandmörder werden, wenn man bei diesen Gerichten überhaupt auf eine Strafe kommen möchte, die sich abzusitzen lohnt.


(Photo by Johannes Simon/Getty Images)

Himmel, da wundern sich die Menschen in Belgien, dass die Ehefrau von Marc Dutroux nun nach 15 Jahren frei kommt? Wie das? Sie hat doch im Grunde fast gar nichts getan. Sie hat halt zwei Kinder im Keller verhungern lassen. Na und? Dafür hat sie eine Strafe von 30 Jahren erhalten – wie unverhältnismäßig! Und sie hat davon sogar 15 Jahre abgesessen. Das macht siebeneinhalb pro Kind. Und man hat sie lediglich wegen fahrlässiger Tötung belangt, nicht wegen Beihilfe zum Mord. Wäre Demjanjuk wie die Ex-Frau von Dutroux, Michelle Martin, bestraft worden, dann hätte er zu 420 900 Jahren Gefängnis verurteilt werden müssen. Und man hätte ihn, gute Führung vorausgesetzt, nach 210 450 Jahren entlassen können. Stattdessen hat er etwa 93,7 (aufgerundet) Minuten pro Opfer erhalten – und muss diese nicht einmal absitzen. Er wird nach diesem Urteil sofort entlassen, als sei die Verhandlung gegen ihn schon zu viel gewesen, so dass man sich beeilen müsse, dem armen Kerl nicht noch mehr Leid anzutun. Inzwischen erzählten die Abendmeldungen, dass er einen Platz in einem Pflegeheim gefunden haben soll. Man kann nur hoffen, dass dort keine Juden sitzen oder alle Insassen hinreichend dement sind, um sich das gefallen zu lassen.

Ja, ich höre auf, ich weiß, das alles ist absurd. Völlig absurd. Meine Rechnerei hier ist freilich nicht absurder, als das Urteil selbst. Und zumindest bin ich mir dieser Absurdität bewusst. Ob es die Richter ebenfalls sind, die dieses “Urteil” gefällt haben, das wage ich zu bezweifeln. Im Grunde ist das Urteil das Problem. Aber das meine ich jetzt etwas anders, als es sich liest. Ich meine nämlich den Umstand, dass das Rechtssystem eben auf Urteile abzielt. Okay, nochmal, etwas härter. Und zwar für alle diejenigen, die denken, es ginge um so etwas wie “Gerechtigkeit”. Mal abgesehen davon, dass überhaupt niemand weiß, was Gerechtigkeit überhaupt sein könnte. Ich weiß es nicht. Und Sie wissen es nicht. Die Richter wissen es nicht. Und wenn sie es bei einem 30jährigen Mörder noch zu wissen glauben, dann wissen sie es bei einem 91jährigen schon nicht mehr. Und wenn dann auch noch die Frage relevant wird, ob er selbst gemordet oder nur Beihilfe dazu geleistet hat, dann wird das alles derart nebulös und und schwer zu beurteilen, dass nur hartgesottene Kopfab-Fans nicht mehr zweifeln, dass ihre Forderungen “gerecht” seien.

Nebenkläger im Münchner Demjanjuk-Prozess haben deshalb auch gefordert, man möge Demjanjuk zwar schuldig sprechen, aber dann von einer Strafe absehen. Doch selbst diese aus dem Geist des Humanismus geborene Haltung wird dem tatsächlichen Rechtsverhältnis gar nicht gerecht. Dem geht es nämlich gar nicht um eine wie auch immer geartete Gerechtigkeit. Es geht ihm nur um das Urteil an sich. Gerechtigkeit ist nicht das Ziel solcher Rechtsverfahren. Das ist ist lediglich das Urteil. Kommen wir zu einem Urteil, so ist der Prozess abgeschlossen.

Hinterbliebene mögen sich deshalb über die fehlende Gerechtigkeit grämen. Dem Gericht ist es um diese nie gegangen. Und am Ende begnügen sich dann auch die als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen  damit. Immerhin ist ja ein Urteil ergangen. Was will man dann noch.

Nun, ich persönlich würde einiges mehr wollen. Vor allem verlange ich etwas von John Demjanjuk! Dann aber auch von der deutschen Öffentlichkeit, die gegenwärtig so tut, als ging sie das gar nichts an und könne ebensogut irgendwo in der Dritten Welt stattfinden. Aber dazu werde ich diesen Artikel in den nächsten Tagen fortsetzen müssen. Vor allem werde ich erzählen müssen, was mich als Autor mit dem Thema “John Demjanjuk” verbindet, denn ich habe eine alte Geschichte mit ihm.

* Der Artikel steht in der Printausgabe auf S. 12 und ist wie so oft nicht in der Online-Ausgabe der Zeitung zu finden. Ebenso der Artikel über die Unteroffizier der Bundeswehr.

** Zur Info: Ich bin kein Kriegsdienstverweigerer, dem man in diesen Dingen vielleicht nicht zuhören müsste! Ich war vielmehr selbst viele Jahre lang Bundeswehrsoldat und Vorgesetzter. Und ich war während meiner Dienstzeit stets stolz darauf, dass die Bundeswehr das tumbe Verhältnis von Befehl und Gehorsam durch die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Soldaten ersetzt hatte und der ‘Inneren Führung’ Raum gab. Ich habe damals gelernt, dass es sogar meine Pflicht als Soldat ist – so meine eigene moralische Ausrüstung das nicht von allein hergeben sollte -, dem Befehl eines Vorgesetzten offen zu widersprechen und seine Ausführung zu verweigern, wenn ich ihn mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, er den Menschenrechten widerspricht, die menschliche Würde verletzt etc. Was ist seit dem Anfang der 70ger Jahre, in denen ich dies in der Ausbildung lernte und als aktiv umgesetzte Lehre aus den Erfahrungen der Nazi-Diktatur verstand und begrüßte, geschehen? Wie konnte das so weit verloren gehen, dass Ausbilder der Bundeswehr foltern?

Peter H. E. Gogolin: Erzähler, Roman-Autor, Stücke- und Drehbuchschreiber, Lyriker

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